Newsbeitrag

Vererben oder Verschenken?

Am häufigsten stellt sich diese Frage beim Vermögensübergang an die nächste Generation?

Betrachtet man nur die steuerlichen Aspekte, so ist das Verschenken im 10-Jahres-Rhythmus sicherlich der vorteilhafteste Weg. Denn der steuerliche Freibetrag ist im Falle des Verschenkens oder Vererbens zwar gleich, aber bei Schenkungen kann der Freibetrag alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.

Der Freibetrag beträgt pro Elternteil für jedes Kind 400.000 €. Wird Vermögen übertragen, das beiden Eltern gemeinsam gehört (z.B. Immobilien, Aktiendepot), so ergibt sich ein Freibetrag von 800.000 €.

So kann im Laufe von 11 Jahren (10 +1) also ein Vermögen von 800.000 € bzw. 1.600.000 € pro Kind schenkungssteuerfrei übertragen werden – in 21 Jahren wären es dann schon 1,2 Mio. € bzw. 2,4 Mio. €. Im Erbfall wird der Freibetrag von 400.000 € bzw. 800.000 € dagegen nur einmal gewährt.

Der steuerliche Vorteil von rechtzeitigen Schenkungen liegt also auf der Hand. Aber Steuern sparen ist nicht alles, denn zu hohe oder zu früh erfolgte Schenkungen können ggf. die eigene Absicherung oder die des überlebenden Ehepartners gefährden.

(Hinweis: Dies ist nur eine Darstellung der Grundzüge. Im Einzelfall sind ggf. noch andere Aspekte und Lösungen, wie Niesbrauch, Schenkungen an Enkel etc. zu berücksichtigen)