Newsbeitrag

Veräußerung eines Einfamilienhaues nach Ehescheidung kann zu steuerpflichtigem Veräußerungsgewinn führen

Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung einer Immobilie weniger als 10 Jahre, so ist ein Veräußerungsgewinn dennoch nicht steuerpflichtig, wenn die Immobilie durchgängig zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Veräußerer zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Diese Voraussetzung liegt jedoch nicht vor, wenn der Veräußerer schon vor der Scheidung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und nach der Scheidung seinen Miteigentumsanteil an seine Ehefrau veräußert. (BFH v. 14.02.2023 – IX R 11/21)