Newsbeitrag

Unser Vorstand Berthold Metzger wurde zum Handelsrichter berufen

Welche Eigenschaften es im Einzelnen sind, um in dieses Amt berufen zu werden, vermag keiner zu sagen. Weder kann man sich dafür bewerben, noch eine Prüfung ablegen – man wird berufen. Sicherlich spielte bei unserem Vorstand die lupenreine Führung einer Treuhandgesellschaft mit einem über mehr als ein Dutzend Jahre gewachsenen Volumen von mehr als 500 Mio. Euro eine nicht ganz unwichtige Rolle. Im seinem Fall kam dann noch das Interesse und eine gewisse juristische Vorbildung dazu und so wurde er im Mai 2017 von der Präsidentin des Landgerichts nach seiner Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes gefragt. Am 29. September erfolgte dann die Vereidigung.

Auch wenn es sich um eine Ehrenamt handelt, so hat ein Handelsrichter bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und Herr Metzger ist schon gespannt auf den ersten Fall, in dem er eingebunden sein wird. Die Mitarbeiter sind stolz auf diese Berufung, denn damit wird auch ein bisschen ihre Leistung im Tagesgeschäft – Sorgfalt und Zuverlässigkeit – anerkannt.

Kinga Kajs