Newsbeitrag

Überlassung eines Handys an den Arbeitnehmer nach vorherigem Erwerb vom Arbeitnehmer

Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer ein Mobiltelefon zur Nutzung steuerfrei überlassen und die Kosten des Vertrages übernehmen. Voraussetzung ist, dass das Handy im Eigentum des Arbeitgebers steht.

Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber zuvor das gebrauchte Handy vom Arbeitnehmer erworben hat und dabei auch den Vertrag übernommen hat. Nach der Entscheidung des BFH reicht es jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bloß die Kosten erstattet.