Der Verkauf einer Wohnung kann steuerfrei sein. Voraussetzung dafür ist zumindest, dass die Wohnung zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Eine Mit-Benutzung durch den Ehepartner oder Lebensgefährten ist unschädlich.
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt hingegen nicht vor, wenn die Wohnung an Angehörige überlassen wurde, ohne dass der Eigentümer sie zugleich bewohnt hat (FG Düsseldorf v. 02.03.203 – Az. 14 K 1525/19 E,F).