Newsbeitrag

Rettungsanker: „Umdeutung“ eines Schreibens in Einspruch

Liegen Fehler im Rahmen der Fristennotierung vor, kann es vorkommen, dass ein Einspruch wegen Fristversäumnis verspätet ist.

Gab es jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit dem Steuerbescheid vor Ablauf der Einspruchsfrist Schreiben an das Finanzamt, die nicht als „Einspruch“ gekennzeichnet waren, lohnt sich die Aufarbeitung, ob und welche Schreiben im zeitlichen Kontext nach Bekanntgabe des Steuerbescheides – innerhalb der Einspruchsfrist – an das Finanzamt versandt wurden bzw. welche sonstige Korrespondenz, Gespräche oder Telefonate in diesem zeitlichen Korridor stattgefunden haben.

Solche Schreiben können möglicherweise als „Einspruch“ umgedeutet werden. Auch Schreiben, die ein Bevollmächtigter (z.B. Steuerberater) in diesem Zeitkorridor versendet hat, können ein Rettungsanker sein (vgl. FG Münster v. 12.01.2023 – 8 K 1080/21).