Newsbeitrag

PV-Anlagen: Ab 2022 keine Einnahmen versteuern

Durch das Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine steuerliche Entlastung eingetreten. So erlaubt die neue Regelung, dass Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis 10 kW dies als Liebhaberei erklären können und somit eventuelle Gewinne nicht versteuern müssen.

Weiterhin sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen an, auf oder in Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden rückwirkend ab 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt worden. Dies gilt aber nur für Solaranlagen mit einer installierten Bruttoleistung bis zu 30 kW. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms, also auch wenn dieser vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird.