Newsbeitrag

Pflichtteilsverzicht zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Pflichtteilsansprüche – typischerweise von Geschwistern oder dem überlebenden Ehegatten – können den Unternehmensnachfolger finanziell schwer belasten und vielleicht sogar die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens vereiteln.

 

Hier kann ein Pflichtteilsverzicht Sicherheit für den Fortbestand des Unternehmens bieten. Wird dieser nicht von allen Pflichtteilsberechtigten abgegeben, so bietet sich zumindest die Möglichkeit, eine Anordnung dahingehend zu treffen, dass Zuwendungen zu Lebzeiten auf den Pflichtteil angerechnet werden oder zumindest ein entsprechender Vorbehalt der Anrechnung bestimmt wird. Wichtig ist, dass die (vorbehaltliche) Anrechnungsanordnung schriftlich vor und bei der Zuwendung erfolgt. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich, auch nicht in einer Verfügung von Todes wegen.

 

Mit einem Pflichtteilsverzicht oder entsprechendem Vorbehalt sind die Möglichkeiten, den Unternehmensnachfolger vor schweren Belastungen zu schützen, nicht abgeschlossen. Aber die weiteren Möglichkeiten von Abfindungsbeschränkungen in Nachfolgeklauseln, des Güterstandwechsels oder von Ausstattungen, die nicht als Schenkung gelten, übersteigen den hier vorgesehenen Rahmen.