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Nutzung durch Schwiegermutter ist keine Selbstnutzung

Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Diesem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnung wurde vor der Veräußerung von einem miteinander verheirateten Ehepaar an die Schwiegermutter überlassen. Nach deren Ableben erfolgte die Veräußerung der Wohnung. Die Ehegatten machten für den hieraus erzielten Gewinn eine Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung geltend; die Mindestbehaltensdauer von 10 Jahren war eingehalten.

Der BFH hat entschieden: Grundstücksverkäufe sind gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte – eine Steuerbefreiung greift nur dann, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem unterhaltsberechtigten volljährigem Kind bewohnt wird (BFH vom 26.09.2023 – IX R 13/23).