Newsbeitrag

Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 erhöht

Zum 1.1.2023 erhöht sich der pauschale Betrag für einen häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice-Tätigkeit) von 5€ auf 6€ pro Tag und der Jahreshöchstbetrag von 600€ auf 1.260€. Das gilt auch, wenn kein Arbeitszimmer zur Verfügung steht, sondern am Ess- oder Küchentisch gearbeitet wurde. Wenn verschiedene betriebliche oder berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden, ist die Tagespauschale als auch der Höchstbetrag auf die verschiedenen Betätigungen aufzuteilen – es führt also nicht zu einer Vervielfachung der Pauschalen.

An Tagen, an denen die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht wird, darf für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte keine Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

Nicht von der Homeoffice-Pauschale abgegolten sind Aufwendungen für Arbeitsmittel. Diese können nach wie vor als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.