Newsbeitrag

Höhere Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2024

Die Grenze für die Qualifizierung als geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden können, soll ab 2024 von 800 € auf 1.000 € angehoben werden. Dies betrifft vor allem Arbeitsmittel oder Büroausstattung.