Newsbeitrag

Grundsteuerbescheid prüfen!

Inzwischen haben die ersten Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärungen frühzeitig eingereicht haben, ihren Grundsteuerwertbescheid erhalten.

Nach bisherigen Erkenntnissen funktioniert die Software der Finanzämter, dennoch können in den Grundsteuerwertbescheiden Fehler enthalten sein, wenn falsche Daten erfasst oder falsche Angaben gemacht wurden – sei es nur durch Vertippen oder Verschreiben.

Wer den komplexen Rechenweg nicht prüfen will, sollte den Bescheid zumindest dahingehend prüfen, ob die Eingaben korrekt erfasst wurden (z.B. Wohnfläche, Grundstücksfläche, Baujahr).

Wird ein Fehler festgestellt, sollte Einspruch erhoben werden. Dieser muss schriftlich spätestens einen Monat ab Zugang des Bescheides über die Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt eingelegt werden. Dabei sollte angegeben werden, welche Daten nicht korrekt im Bescheid angegeben sind.