Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann steuerlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Sind keine anderen Anhaltspunkte für die angemessene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen.
(BFH – Urteil vom 22. Februar 2023, I R 27/20)