Newsbeitrag

Erbfallkosten-Pauschale ohne Nachweis abziehbar

Je nach Verwandtschaftsgrad und Umfang des Erbes fällt nach Abzug der persönlichen Freibeträge Erbschaftsteuer auf das Erbe an, diese kann bis zu 50% betragen.

Kosten, die beim Erben durch den Erbfall verursacht sind, können abgezogen werden. Sind diese jedoch gering oder können nicht durch Belege nachgewiesen werden, kann der Erbe zumindest die Erbfallkosten-Pauschale von 10.300 € abziehen – selbst wenn gar keine Kosten angefallen sind (BFH-Urteil vom 01.02.2023 – Az. II R 3/20).

Kommt es hintereinander zu mehreren Erbfällen (z.B. Vater verstirbt, später verstirbt die Mutter oder im Fall der Vor- und Nacherbschaft) so kann die Erbfallkosten-Pauschale für jeden Erbfall angesetzt werden. Mehrere Erben können die Pauschale allerdings insgesamt nur einmal erhalten.