Das ist der Wunsch aller Eltern – und es ist möglich, aber dazu erfordert es rechtzeitiger Planung. Einige Fragen müssen mit den Kindern vorab geklärt werden.
Zunächst zu den Grundregeln des Erbrechts:
Stirbt ein Ehepartner, so erhält der Überlebende die Hälfte des Nachlasses, wenn es keinen Erbvertrag oder Testament gibt. Die andere Hälfte des Vermögens geht an die Kinder. Diese Auszahlung kann eine große Last sein, vor allen Dingen, wenn das Vermögen nicht nur aus Bargeld, sondern in größerem Umfang aus Sachwerten (Immobilien, Kunstwerke etc.) besteht. Mit einem Berliner Testament wird zwar die Belastung für den überlebenden Ehepartner geschont, aber insgesamt kann dies für die Erbschaftsteuer deutlich ungünstig sein.
Mit Schenkungen können Kinder frühzeitig einen Teil des Vermögens steuerfrei erhalten, da die Freibeträge alle 10 Jahre neu aufleben. Aber zu hohe oder zu früh erfolgte Schenkungen können die eigene Absicherung im Alter gefährden.
Ein Kind kann das Eigenheim steuerfrei erben, wenn es unverzüglich selbst einzieht. Dies gilt nicht bei einer Schenkung. Außerdem muss das Kind den übrigen Geschwistern i.d.R. einen Ausgleich zahlen.
Unser Modell „Erben ohne Streit und Neid“ berücksichtigt die unterschiedlich gelagerten Interessen der Kinder. Es führt dazu, dass jeder die Werte erhält, die ihm jeweils am Wichtigsten sind und noch dazu die Zustimmung der übrigen Beteiligten. So gibt es weder Streit noch Neid, wenn es frühzeitig mit den Betroffenen abgestimmt wird.