Newsbeitrag

Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte ab 2024

Die Grenze für die Steuerfreiheit von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften soll ab 2024 von 600 € auf 1.000 € (Freigrenze) erhöht werden. Haben beide Ehegatten bei Zusammenveranlagung Veräußerungsgewinne erzielt, steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu.