Newsbeitrag

Verkäufe über Plattformen werden (steuer-)transparent

Wer als Verkäufer über einschlägige Plattformen (z.B. Ebay, Amazon, AirBnB) auftritt, sollte darauf achten, dass er die Umsätze und Gewinne steuerlich richtig erklärt. Denn seit dem 1.1.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Danach müssen die Plattformen bei natürlichen Personen u.a. Name, Anschrift, Steuer-ID, Geburtsdatum, Bankverbindung sowie die Vergütung und Zahl der relevanten Tätigkeiten an das Bundeszentralamt für Steuern melden, welches die Daten dann an das Finanzamt des privaten Anbieters weiterleitet. Hat man versäumt, die entsprechenden Umsätze und Gewinne in seiner Steuererklärung anzugeben, kommt zur Nachversteuerung der mögliche Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze: Wer innerhalb eines Kalenderjahres weniger als 30 Waren mit einer Gesamtvergütung von weniger als 2.000 Euro und einem Gesamtgewinn von höchstens 600 Euro verkauft, ist freigestellt.

In Zukunft wird es zu einer verbesserten Überprüfbarkeit der Plattform-Transaktionen durch die Finanzverwaltung kommen.