Die Unterbringungskosten in einer Pflege-WG können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein. Entscheidend sind dabei die Merkmale „außergewöhnlich“ und „zwangsläufig“. Die Organisationsform der Unterbringung ist für die steuerliche Anerkennung nicht relevant, es besteht also keine Erfordernis der Zertifizierung nach § 1 HeimG.
Neben der Wohnraumüberlassung müssen allerdings auch Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen angeboten werden.
Urteil des BGH v. 10.08.2023 – VI R 40/20