Newsbeitrag

Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?

Darauf kommt es seit 2023 nicht mehr an, denn die Pauschale von 1.260 €, die ohne Nachweis angesetzt werden darf, ist in beiden Fällen gleich. Für einen Tag der Tätigkeit im Homeoffice können ab 2023 pauschal 6€ abgezogen werden. Alternativ kann der Steuerpflichtige für ein häusliches Arbeitszimmer die tatsächlichen Kosten abziehen, die dann in voller Höhe nachgewiesen werden müssen. Die Ausübung des Wahlrechts kann allerdings nur einheiltlich für das ganze Jahr erfolgen. Nutzen mehrere Personen das häusliche Arbeitszimmer, können die Aufwendungen von jedem Steuerpflchtigen abgezogen werden, der diese selbst getragen hat.