Newsbeitrag

Dividenden-Doppelbesteuerung vermeiden

Zwar bestehen mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die dazu dienen sollen, eine Doppelbesteuerung der Erträge in zwei Steuergebieten (Quellenstaat, Ansässigkeitsstaat) zu vermeiden, aber gerade bei Dividendenerträgen geht dies oft nicht ohne die aktive Mitwirkung des Steuerpflichtigen.

 

Denn wenn ein deutscher Steuerbürger beispielsweise Aktien eines Schweizer Unternehmens hält, wird er in der Depotabrechnung feststellen, dass der Schweizer Fiskus auf die jährliche Dividende 35% Quellensteuer einbehalten hat. Zusätzlich führt die deutsche Depotbank 10% Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus ab (ohne das DBA wären es nochmal 25%). Im Ergebnis werden also zunächst 45% einbehalten.

 

Allerdings sieht das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz eine Anrechnung von 15% vor, 20% sind also zu viel gezahlt worden. Um diese zurückzuerhalten und auf die vorgesehene Steuerbelastung von 25% Kapitalertragssteuer zu kommen, ist ein Erstattungsantrag in der Schweiz erforderlich. Da sich die Prozedur jährlich wiederholt und vielleicht auch für verschiedene Aktien anfällt, lohnt es sich, sich mit der Prozedur vertraut zu machen, denn bei einer Dividende von 1000€ aus verschiedenen Aktien beträgt der jährliche Erstattungsanspruch schon 200 Euro. Zudem müssen die Erstattungsanträge nicht einzeln gestellt werden, sondern können für alle Dividenden gesammelt werden und außerdem für bis zu drei Jahre rückwirkend in einem Vorgang beantragt werden.

 

Bei Dividenden aus Frankreich besteht ein ähnlich hohes Erstattungspotenzial, allerdings ist hier der Bürokratieaufwand so groß, dass es sich nur bei größeren Beträgen lohnt.

 

Anders und besser sieht es mit Dividenden aus Belgien aus. Hier werden vom belgischen Fiskus zunächst 30% Dividendensteuer einbehalten und anschließend 25% vom deutschen Fiskus – im Ergebnis also 55%. Doch auch hier kann man die 30% belgische Dividendensteuer mit einem Erstattungsantrag, der nicht so bürokratisch wie das französische Verfahren ist, zurückholen.